Das Energierecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, die aus Normen des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts besteht. Es weist aufgrund der Auswirkungen der Energieerzeugung, der Energieverteilung und des Energieverbrauchs auf Natur und Umwelt zunehmend engere Bezüge zum Umweltrecht auf.
Neben dem Energiewirtschaftsgesetz gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die den gesetzlichen Rahmen für den Markt der Energieversorgung bilden. Von zunehmender Bedeutung sind das Umweltenergierecht einerseits und die Vorschriften zum Netzausbau anderseits. Seit vielen Jahren nimmt auch der Einfluss des Europarechts auf die Ausgestaltung des Energierechts zu.