Seit dem Oktober 2022 besteht in der Energiewirtschaft die neue Marktrolle des Energieserviceanbieters, kurz ESA.
Der ESA hat das Recht, Energiedaten (z.B. Stromverbrauchsdaten) beim zuständigen Messstellenbetreiber (MSB) des jeweiligen Anschlussnutzers anfordern, sofern er die Genehmigung / Vollmacht vom Anschlussnutzer hat.